Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

1 Hausnotrufarmband

22.04.2024

Stadtgebiet Schönau

1 Hundeimpfpass

15.03.2024

Im Bereich In den Kreuzwiesen

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 Surfbrett mit Disney Motiv

22.03.2024

Steinach/Wiesneweg

1 Schlüssel mit Anhänger

03.04.2024

Nördlich vom Mönchsbrunnen

1 weißes Damenfahrrad

05.04.2024

Altneudorf, Steinachbrücke beim Friedhof


Zu verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

Zu verschenken

Kontakt

2 rustikale Deckenleuchten + passende Wandleuchten

06228/912203

Verschiedene alte Furnier-Möbel, Eiche rustikal Sideboard, Eckgarnitur mit Stoffbezug u. verschiedenen Lampen

06228/8338

Tisch mit 6 Stühlen, Ecksofa, Holzschrank, Teppiche, Tel. 9244638

06228/9244638

diverse Kuscheltiere, Kindersicherung für Steckdose, 2 Wickelunterlagen, Tel. 911434

06228/911434

Lattenrost mit verstellbaren Kopfteil 1,40m x 2,00m

015156616583

Couchgarnitur (2 x Sessel, 1 x Couch)

06228/8381

Leder-Couch, Zweisitzer, orange-braun, neuwertig, an Selbstabholer

06228/434

Holzkommode, Länge 185 cm, Breite 41 cm, Höhe 72 cm, 4 Schubladen, links 2 Türe, rechts eine Tür

06228/551

weißes, langes Brautkleid, von Schneiderin gemacht, Größe 42/44

06228/395

Formular für „Zu verschenken”

Wenn Sie etwas verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus.Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder Löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.